Ungebundene Vermittler: Komplizierte Anmeldung bei der FINMA

27. November 2023 | Aktuell Allgemein
Ungebundene Vermittler: Schwierige Anmeldung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Foto © Philipp Zinniker.
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Ungebundene Vermittler: Komplizierte Anmeldung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Foto © Philipp Zinniker.

Wer sich bis zum 31. Dezember 2023 als ungebundener Versicherungsvermittelnder registrieren lassen wollte, musste das Gesuch bis spätestens am 17. November 2023 über die FINMA-Website einreichen. Danach ist eine Neuregistrierung bis Ende Jahr nur noch schriftlich auf dem Postweg möglich.

Bereits registrierte Versicherungsvermittelnde haben bis zum 15. Dezember 2023 Zeit, ihre Registereinträge zu prüfen. Mutationen können bis zu diesem Datum über das Vermittlerportal der FINMA und danach nur noch schriftlich auf dem Postweg vorgenommen werden.

Anmeldung auf dem Internet-Portal der FINMA und per Post

Eine thebroker.ch bekannte Brokerpersönlichkeit hatte sich fristgerecht auf dem Internet-Portal der FINMA eingeschrieben, und sich zusätzlich auch schriftlich via Post als ungebundener Vermittler angemeldet. Die FINMA bestätigte in ihrer E-Mail den Eingang der Anmeldung, monierte jedoch deren Unvollständigkeit. Zum einen, so die FINMA, fehlte die Police betreffend Berufshaftpflicht, was nachweislich nicht stimmte. Zum anderen ging wirklich ein Dokument vergessen.

FINMA rät zur Anmeldung ab 1. Januar 2024

Die FINMA empfahl dem Broker nun aufgrund des Systemwechsels, durch den die online-Registration nicht mehr zur Verfügung stehe, eine Registrierung ab Januar 2024 vorzunehmen. Ab dann stünde das neue System zur Verfügung. Dazu könne man bereits jetzt den Zugriff zur Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) beantragen. Die Dokumente und Angaben seien innert 30 Tagen einzureichen. Sofern innerhalb dieser Frist keine Eingabe erfolge, wäre das Geschäft ohne Weiterleitung abgeschlossen. Die einbezahlte Registergebühr werde weder zurückerstattet, noch bei einem neuen Geschäft angerechnet.

Broker beharrt auf sofortige Anmeldung

In der Antwortmail an die FINMA schreibt der Broker, dass er es vorziehen würde, die Registrierung jetzt zu vollziehen und nicht bis zum 1. Januar 2024 zu warten. Als Grund gibt er laufende Gespräche mit Versicherern an. Ihn wunderte jedoch, dass bei der Erwähnung der Frist der Hinweis fehlte, woraus sich diese ableite (Artikel XY des VAG oder AVO)? Zudem fehlte eine Rechtsmittelbelehrung.

Falls ein Broker, wie in diesem Fall, zwei Arbeitgeber hat, muss er sich gemäss FINMA, wenn er mit einem zweiten Arbeitgeber im Register erscheinen möchte, ein zweites Mal registrieren und somit die Registrationsgebühr von CHF 300.— ein zweites Mal bezahlen. Im neuen Register ab Januar 2024 wird es möglich sein, in einem Registereintrag mit mehreren Arbeitgebern im Register für Versicherungsvermittler zu erscheinen. Für die Nachdokumentation wird keine Gebühr erhoben.

Man darf gespannt sein, wie lange die An- oder Ummeldung der ungebundenen Vermittler bei der FINMA dauern wird und welche Probleme sie damit noch haben werden.

Binci Heeb

Benutzeranleitung

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Tags: #Anmeldung #Benutzeranleitung #FINMA #Registrierung #Ungebundener Versicherungsvermittler