SVV be­grüsst die An­nah­me der AHV 21 und legt den Fin­ger auf die BVG-Vor­la­ge

25. September 2022 | Aktuell Allgemein
SVV-Direktor Urs Arbter
SVV-Direktor Urs Arbter.

Medienmitteilung des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV vom 25. September 2022

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben der Reform AHV 21 zugestimmt. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die Annahme der wichtigen Doppelvorlage. Nach dem Entscheid, die AHV zu stabilisieren, steht die BVG-Reform im Blickpunkt. Der SVV setzt sich auch in der zweiten Säule für eine nachhaltige Lösung ein, die zwingend die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent voraussetzt.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die Annahme der Reform AHV 21. Das Schweizer Stimmvolk räumt der Sicherung dieses wichtigen Sozialwerks eine hohe Priorität ein. Die Schweizerinnen und Schweizer haben sich den Fakten nicht verschlossen. Sie anerkennen, dass die Renten aus der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) immer länger ausbezahlt werden und die Beitragszahler pro Rentenbezüger laufend sinken. Diese Kombination führt zu rasch wachsenden Defiziten. Mit den an der Urne bestätigten Reformschritten wird die AHV stabilisiert. Das ist ein gutes Zeichen für die nächste Generation und ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Altersvorsorge.

BVG-Reform unverändert zwingend und dringend

Entsprechend ist nun auch die berufliche Vorsorge (BVG) an die Gegebenheiten der Langlebigkeit anzupassen und die Reform BVG 21 zügig voranzutreiben. «Die BVG-Reform ist unverändert zwingend und dringend. Alle Fakten und die Lösungsansätze liegen auf dem Tisch. Es liegt nun am Parlament, alle noch offenen Fragen zu klären, damit die Vorlage zügig zu Ende beraten wird», sagt der SVV-Direktor Urs Arbter. 

Entscheidende Elemente einer tragfähigen BVG-Reform sind die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent und die Sicherung des Rentenniveaus – sowohl langfristig als auch für die Übergangsgeneration mittels geeigneter Kompensationsmassnahmen. Diese sind insbesondere für Erwerbstätige mit tieferen Einkommen respektive Renten unabdingbar. «Die Notwendigkeit der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes für das Obligatorium der beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6,0 Prozent kann weder durch eine günstige konjunkturelle Entwicklung noch durch einen inflationsbedingten Zinsanstieg aufgehoben werden. Der durch die Langlebigkeit bedingte Anpassungsbedarf des Umwandlungssatzes bleibt unverändert», hält Arbter fest. Wichtig ist auch, dass die BVG-Vorlage für Arbeitgebende und Arbeitnehmende sowie die junge Generation verkraftbar ist. Gleichzeitig ist die Vorlage sozialverträglich auszugestalten. Der SVV erwartet, dass die parlamentarischen Beratungen zur BVG-Reform rasch fortgesetzt werden. 

Verpasste Chance für die Schweiz 

Der SVV nimmt zur Kenntnis, dass die Verrechnungssteuerreform von der Stimmbevölkerung knapp abgelehnt worden ist. Der SVV hatte die Reform befürwortet. Die Vorlage wäre für den Versicherungs- wie auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grosser Bedeutung gewesen. Seit Jahren vertreibt die hohe Verrechnungssteuer in der Schweiz das Geschäft mit Anleihen ins Ausland. Mit der Reform hätte dieser Missstand korrigiert werden sollen. «Die Schweiz steht ohne Reform weiterhin nurmehr am Spielfeldrand und schaut zu, wie andere Länder das globale Anleihengeschäft betreiben. Wir haben heute eine Chance verpasst, unser Land und unseren Wirtschaftsstandort zu stärken», sagt Urs Arbter. 


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