Sozialversicherungen und Lohn: Neuerungen 2023

17. Februar 2023 | Aktuell Allgemein
Sozialversicherungen: Der Bundesrat hat im Dezember 2022 das Datum für das Inkrafttreten der AHV-Reform 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Statt dem Rentenalter gilt neu ein Referenzalter auch für Frauen bei 65 Jahren.
Sozialversicherungen: Der Bundesrat hat im Dezember 2022 das Datum für das Inkrafttreten der AHV-Reform 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Statt dem Rentenalter gilt neu ein Referenzalter auch für Frauen bei 65 Jahren.

Welche Kennzahlen, Beiträge und Grenzwerte sich im neuen Jahr verändert haben und welche Anpassungen im Hinblick auf die Reform AHV21 bereits in Angriff genommen werden sollten, erfahren Sie von thebroker.ch.

Die neuen Beiträge im Rahmen von Anpassung der AHV und IV-Renten, die seit dem 1. Januar 2023 gültig sind, gibt es hier, (beispielsweise von ASSEPRO).

Das Wichtigste in Kürze:
  1. Die maximale AHV-Rente wurde auf 29‘400 Franken angepasst
  2. Damit verändern sich alle Vorsorge-Kennzahlen 2023
  3. Die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse ist mit 22‘050 Franken höher
  4. 7‘056 Franken können nun in die Säule 3a eingezahlt werden

Die maximale AHV-Rente wird von 28‘680 auf 29‘400 jährlich erhöht, was einem Plus von 720 Franken entspricht und eine ordentliche Erhöhung bedeutet, wenn man es mit dem vergangenen Jahr vergleicht, wo die Rente um 240 Franken erhöht wurde.

Die Rente für Verheiratete ist nach wie vor bei 150 Prozent plafoniert und beträgt maximal 4‘410 Franken. Für eine Maximalrente aus der AHV gilt während 44 Jahren im Schnitt ein Betrag von 88‘200 Franken.

2. Säule

Die neue Eintrittsschwelle in die Pensionskasse beträgt neu 22‘050 Franken. Dies bedeutet für teilzeitarbeitende Personen eine Erschwernis, um in die berufliche Vorsorge aufgenommen zu werden.

Die Erhöhung des Koordinationsabzugs auf 25‘725 Franken führt zu einem maximal koordinierten BVG-Lohn von 62‘475 Franken. Das bedeutet, dass man bis zu diesem Lohn versichert ist und bis zu diesem Einkommen spart.

Neue Beiträge in der Säule 3a

Wer in eine Pensionskasse einzahlt, darf neu ab diesem Jahr 7‘056 Franken in die Säule 3a einzahlen, was einer Erhöhung von 173 Franken entspricht.

AHV-Reform 21

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 das Datum für das Inkrafttreten der AHV-Reform 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Es gilt die Zeit bis dahin zu nutzen und notwendige Anpassungen rechtzeitig zu planen, denn statt dem Rentenalter gilt neu ein Referenzalter. Dieses liegt neu auch für Frauen bei 65 Jahren. Für neun Jahrgänge gibt es Übergangsleistungen. Zur Übergangsgeneration gehören die Frauen mit Jahrgang 1961 bis und mit 1969. Eine Abfrage nach dem neuen Referenzalter findet sich hier.

Ab 63 Jahren und bis spätestens 70 Jahre kann der Rentenabzug flexibel erfolgen. Je nach Wunsch kann eine ganze oder stufenweise Teilrente bezogen werden. Da die Rentenkürzungen gemildert werden, wird die frühere Pension attraktiver. Auch das Arbeiten über das Referenzalter hinaus wird attraktiver. Es gibt ein Wahlrecht bei der Beitragszahlung und die bezahlten Beiträge dienen der Erhöhung der eigenen Rente.

Unternehmen müssen möglicherweise ihre Personalreglemente oder ihre Arbeitsverträge anpassen, auch das Pensionskassenreglement. Zudem ist mit einer Erhöhung der MWST zu rechnen, die voraussichtlich ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Binci Heeb

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