fondssuisse: Einfache digitale Erfassung für Hilfe bei Elementarschäden, die nicht versichert werden können 

20. Juni 2022 | Aktuell Allgemein
fondssuisse übernimmt bei unerwartbaren Naturereignissen, beispielsweise bei Erdrutsche.
fondssuisse übernimmt bei unerwartbaren Naturereignissen, beispielsweise bei Erdrutschen.

Seit 1901 leistet der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden fondssuisse finanzielle Beiträge an Schäden, die durch unvorhersehbare Naturereignisse verursacht werden,  für die bis heute keine Versicherung abgeschlossen werden kann und keine anderen Stellen oder Organisationen Hilfe leisten. fondssuisse wird unterstützt von der Schweizerischen Nationalbank.

  
Die Stiftung wird weder durch die öffentliche Hand mit Steuergeldern, noch durch Versicherungsprämien finanziert. fondssuisse erhält die benötigten Mittel durch Zuwendungen der Schweizerischen Nationalbank und bestreitet seine Aufwendungen und Leistungen fast ausschliesslich aus dem so vorhandenen Vermögen und dem daraus fliessenden Ertrag. Seit einem Jahr können Meldungen und Gesuche von Betroffenen direkt in ein digitales Portal fondssuisse eingetragen werden, was die Bearbeitungsdauer einfacher macht und deutlich verkürzt. Die zuständigen Mitarbeitenden sind ausnahmslos Experten.

Was wird konkret entschädigt?

fondsuisse ist vielleicht noch immer eher unter seinem alten Namen «Schweizerischer Elementarschädenfonds» bekannt, welcher Aufgabe und Möglichkeiten dieser Institution durch seinen Titel deutlicher zum Ausdruck brachte. Die Hilfe beschränkt sich tatsächlich auf reine Elementarschäden, also Vorfälle, die durch unerwartbare Naturereignisse verursacht werden. Beispiele sind Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsche, Felsstürze, Steinschlag, Lawinen, Sturmwinde, Schneedruck, Flurfeuer, Blitzschlag und Hagel, welche nicht von Versicherungen gedeckt werden.

Was wird von den eigenen Versicherungen nicht übernommen?

In der Regel nicht versicherbar sind Elementarschäden wie schwerer Sturm, Hochwasser, Erdrutsch und weitere Ereignisse, welche Schäden an Strassen, Wegen, Brücken, Stützmauern, Zäunen, Leitungen, Obstbäumen oder auch Wäldern verursachen. Hier lohnt sich ein direktes Gesuch beim Fonds. 

Doch selbst fondssuisse zahlt nicht, wenn zum Beispiel Hagel der Grund für den Schaden ist oder bei Ertragsausfällen. Ausnahmsweise können dafür jedoch auch versicherbare Schäden berücksichtigt werden, wenn eine Versicherung für den Vorfall gesamtschweizerisch unüblich ist.

Wer wird nicht entschädigt?

Von fondssuisse nicht unterstützungsberechtigte Geschädigte sind Bund, Kantone, Gemeinden und ihre Unterabteilungen, aber auch Verbände, Vereine, Stiftungen, Aktien- und Kommanditgesellschaften sowie andere Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts.

Kriterien für Hilfe

Die wichtigsten Kriterien für die Gewährung eines Beitrages sind: Höhe des Schadens, Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Geschädigten und Unmöglichkeit der Schadenverhütung durch den Betroffenen. Die dazu verfügbaren Mittel stammen ausschliesslich aus den Erträgen des Fondsvermögens und weiteren Zuwendungen. fondssuisse wird weder durch Steuergelder noch Versicherungsprämien finanziert.

Schaden sofort fondssuisse melden und Gesuch um Unterstützung einreichen

Ein Schaden sollte sofort nach dessen Eintritt oder Feststellung über das neue Schaden-Portal gemeldet werden. Sämtliche Angaben zu den Betroffenen und einzelnen Fällen werden direkt in das Portal eingegeben und dort festgehalten.

Bei jeder Meldung, in der Regel verbunden mit einem Gesuch, wird eine Schätzung durch den Experten vorgenommen und anschliessend über die Möglichkeit und den allfälligen Umfang der Hilfe entschieden. Massgebend für die Übernahme von Leistungen ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

Keine falsche Zurückhaltung

Obwohl fondssuisse, wenn zunächst auch noch unter anderem Namen, über 100 Jahre zählt, ist ihre Existenz bei vielen Unterstützungsberechtigten zunächst nicht bekannt. Brückenbauer sind oft erst Gemeinden, Versicherungen und Broker. Wer Fragen zu Zuständigkeit, Vorgehen oder Gesuch hat, kann das Sekretariat der Stiftung in Bern auch telefonisch unter der Nummer 031 351 70 88 erreichen. Fragen kostet nichts, ein nicht versicherter Elementarschaden hingegen ohne Meldung nicht selten ein Vermögen.

Binci Heeb

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Tags: #Elementarschäden #fondssuisse