Comparis: Massenentlassungen, Finma und Folgen für die Broker

6. März 2023 | Aktuell Allgemein
Comparis: Wie weiter mit dem Online-Vergleichsdienst?

Der Schweizer Online-Vergleichsdienst Comparis muss eigenen Aussagen zufolge Entlassungen vornehmen. Comparis spricht von einer «Massenentlassung» bei seinen rund 200 Mitarbeitenden. Eine genaue Zahl nennt sie nicht. Als Grund für ihre Auseinandersetzung nennt der Vergleichsdienst, dass Comparis als Versicherungsvermittler registriert werden müsse.

Generell stellt sich nun endlich, wenn auch reichlich spät, die Frage nach einer der vernachlässigten Kernaufgaben der Eidgenössischen Finanzaufsicht Finma in einem weiteren, wichtigen Bereich. Comparis hätte bezüglich dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für Vermittler*innen schon sehr lange genauer unter die Lupe genommen und sanktioniert gehört.

Das «unabhängige» Portal schränkt die neutralen Broker*innen und damit auch allenfalls übervorteilte Versicherungsnehmer*innen in ihrer Unabhängigkeit ein. Grund sind ethisch fragwürdige Eigeninteressen, weil sie für ihre «uneigennützige» Vermittlung bezahlt werden und zwar über Courtagen.

Wird die Finma nun tätig?

Darum haben sich die Finma und die Berufsgattung der Broker*innen nie richtig gekümmert. Der Grund: Die Achtung der neutralen Broker*innen gegenüber ihrem Arbeitgeber verpflichteten Krankenkassenvermittler*innen hielt und hält sich in Grenzen. Ein grosser Fehler, denn Broker*innen sind für ihre seriöse, unparteiische Beratung und Vermittlung und das daraus resultierende Einkommen angewiesen.

Doch ihre Position wird angegriffen. Jetzt agieren vermehrt sogenannte KMU-Broker. Und nicht etwa kleine Nischenanbieter, sondern die Post, UBS, Raiffeisen, etc. vermitteln massiv Versicherungen mit Abschlagszahlungen und Dumpingprämien. Sind die registriert, ihre Befugnisse definiert? Auf entsprechende Anfragen erhielten die Medien die Antwort der Finma, dass darüber nicht korrespondiert werde.

Eine derart selbstbewusste Institution reagiert nicht auf das Interesse der Medien?

Finma: Keine Lust auf Fragen 

Seit dem 1. Juli 2006 gilt im Übrigen das Öffentlichkeitsprinzip BGÖ, wonach jedermann Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung hat. Sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dem Zugang entgegen stehen. Letzteres ist hier wohl kaum der Fall. Die Finma untersteht der Oberaufsicht des Bundes. Ob das für die Auskunftspflicht laut BGÖ reicht, wird nun eine weitere Anfrage zeigen.

Bruno Kopp

Lesen Sie auch: Comparis: CSS landet beim Ranking im Grundversicherungsbereich vor Helsana


Tags: #Comparis #FINMA #Massenentlassung #VAG