Carsharing oder bezahlende Mitfahrer: Welche Versicherungen braucht es?

28. November 2022 | Aktuell Allgemein
Carsharing oder Carpooling: Welche Versicherungen braucht es? ©Mobility Genossenschaft
Carsharing oder Carpooling: Welche Versicherungen braucht es? ©Mobility Genossenschaft

Im vergangenen Jahr haben 242 300 Personen die Dienste von Marktführer Mobility Carsharing in Anspruch genommen. Mit Ausnahme von 2021, als die Kund*innenzahl erstmals um 2 700 sank, sind die Zahlen über die letzten vier Jahren stark gestiegen. In den späten 1980er Jahren hat die kommerzielle Nutzung des Carsharing in der Schweiz begonnen. Inzwischen existiert zudem auch privates Carsharing, bei welchem mehrere Personen gemeinsam ein Fahrzeug besitzen und es einsetzten wie beim Carpooling. Decken die traditionellen Versicherungen diese Veränderungen ab?

Beim Carsharing wird zwischen flexibel und stationsbasiert unterschieden. Dabei ist flexibles Carsharing stationsunabhängig, die Fahrzeuge können innerhalb eines festgelegten Bereichs, beispielsweise die Innenstadt, gestartet und wieder abgestellt werden. Anders beim stationsbasierten Carsharing, welches feste Mietstationen bietet, wo das Auto abgeholt und wieder abgestellt werden muss. Beim Carsharing mit Firmen wie der Genossenschaft Mobility, mit 3120 Fahrzeugen an 1530 Standorten in der Schweiz, sind Kund*innen im Schadenfall mit Haftpflicht-, Kasko- und Insassenversicherung innerhalb der Nutzungsgebühren umfassend abgesichert.

Versicherungen beim privaten Carsharing

Das private Carsharing zeichnet sich dadurch aus, dass sich mehrere Personen ein Auto teilen, oft auch gemeinsam erwerben. Hier heisst es aufpassen. Bei mehreren Mitbesitzenden muss klar gemeldet werden, wer gegenüber Versicherungen und Behörden als Halter des Fahrzeugs auftritt. Nur in einzelnen Kantonen, können sich mehrere Halter*innen offiziell eintragen lassen können.

Beim privaten Carsharing ist eine Haftpflichtversicherung für jeden einzelne Nutzer, auch Mitfahrer, obligatorisch. Diese deckt Schäden, die eine fehlbare Lenkerin oder ein fehlbarer Lenker Dritten zufügt. Die Versicherungsprämie errechnet sich aus Fahrzeugtyp, Alter des Fahrenden und den bisher verursachten Schäden. Bei nur gelegentlicher Fahrzeugausleihe kann das Schadenrisiko auch mit einem Zusatz bei der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt werden.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden, die Dritte mit Absicht oder versehentlich verursacht haben. Auch Schäden durch Einwirkung von Tieren, Feuer, Naturgewalten, Diebstahl, Glasbruch sowie von Schäden an persönlichen Gegenständen sind versichert. Wie zuvor, hängt die Prämienhöhe auch hier vom Fahrzeugtyp und der fahrerischen Vergangenheit der Fahrerin oder des Fahrers ab. Durch die Wahl der Franchise kann der Prämienbetrag gesenkt werden, doch zählt dabei meist die Prämie für die Lenker mit der kürzesten Fahrpraxis.

Wie die Teilkasko ist auch die Kollisionskasko freiwillig. Durch deren Abschluss werden Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt, auch wenn keine fehlbaren Drittpersonen beteiligt sind. Diese Versicherung wird vor allem dann empfohlen, wenn sich mehrere Personen ein bis zu vier Jahre altes Fahrzeug teilen. Bei älteren Autos dürfte eine Teilkaskoversicherung sinnvoller sein. 

Grosse Bedeutung hat natürlich, in sämtlichen erwähnten Modellen, die Insassen-Unfallversicherung. Sie deckt zwar die in der Police erwähnten Personen bei einem Unfall des versicherten Fahrzeugs, doch nur, bis die Lenkenden oder die Mitfahrenden in den Ruhestand gehen und dadurch automatisch den Schutz der Arbeitgeber-Unfallversicherung verlieren.

Was zu oft vernachlässigt wird: Sie müssen ausnahmslos eine eigene Unfallversicherung abschliessen.

Carpooling

Wer morgens ins Geschäft fährt, weiss, dass in den meisten Autos nur eine einzelne Person sitzt. Da bietet sich Carpooling an, was die gleichzeitige und gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs durch dessen Besitzer und einer oder mehreren Personen für die gleiche Strecke bedeutet. In der Schweiz existieren verschiedene Plattformen für Fahrgemeinschaften, unter anderem: BlaBlaCarKarzooIdoshe-carpoolingHitchhike und Mobility.

In der Schweiz sind 2022 rund 6,4 Millionen Strassenmotorfahrzeuge (ohne Motorräder) immatrikuliert. Drei Viertel davon sind Personenwagen. Obwohl man das Gefühl hat, es wären deutlich mehr, sind hiervon nur etwa 110 700 Elektrofahrzeuge (2,3 Prozent). Wer sparen will und wer die Umwelt schonen möchte, dem bietet sich die immer beliebtere Möglichkeit von Carsharing und Carpooling. Doch wer dafür mitfahrende Personen, die sich an den Fahrkosten beteiligen wählt, sollte unbedingt mit der betreffenden Versicherung sprechen. Stichwort: Bezahlter Personentransport.

Binci Heeb

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