Versicherungsverträge und Datenschutz: 2022 mit Gesetzesanpassungen

3. Januar 2022 | Aktuell
thebroker Versicherungsverträge Datenschutzgesetz 2022
Versicherungsverträge und Datenschutz: Welche Änderungen bringt das neue Jahr für Versicherer und Versicherte?

Ab dem 1. Januar 2022 gelten konsumentenfreundlichere Versicherungsverträge und das neue Datenschutzgesetz. Aus Sicht der Kund*innen bringen diese einige Verbesserungen und Erleichterungen. Während die Haftpflichtversicherer stark betroffen sind, werden Sach- und Gebäudeversicherungen entlastet.

Das Versicherungsvertragsgesetz VVG aus dem Jahr 1908 hatte zum Ziel, die Kontinuität der Versicherer sicherzustellen. Damals war es wichtig, die Versicherungen selbst zu schützen, damit sie im Schadenfall zahlen konnten. Das Verständnis für Konsumentenschutz war noch ein anderes. Die Gesetzesanpassungen der Versicherungsverträge machen nun das Leben für Versicherungsbroker schwieriger, da sie im Namen der Kund*innen mehr Informationen einholen und analysieren müssen.

Inkraftsetzung des VVG

Ab dem neuen Jahr werden alle Versicherungsverträge legal, die von diesem Tag an abgeschlossen werden. Verträge, die im vergangenen Jahr für Anfang 2022 vereinbart wurden, unterstehen jedoch noch dem alten Recht. Bestehende Verträge laufen stillschweigend nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz VVG weiter.

Zunächst erhalten Kund*innen sowie geschädigte Dritte mehr Rechte, indem der wurde. Sogenannte «Knebelverträge» mit überlangen Laufzeiten werden abgeschafft. Neu können auch Verträge mit zehn Jahre Laufzeit bereits auf Ende des dritten oder jedes Folgejahres beendet werden. Die Kündigungsfristen betragen drei Monate.

Bisher kam es oft vor, dass Versicherte im Streitfall jahrelang auf ihr Geld warten mussten. Neu wird ihnen die Abschlagszahlung in Höhe des unbestrittenen Mindestbetrags rasch und vor Abschluss des Verfahrens, ausbezahlt. Ebenfalls neu ist, dass Kündigungen auch per E-Mail rechtsgültig erfolgen dürfen. Zudem legt das VVG fest, dass in der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung (mit Ausnahme der kollektiven Taggeldversicherung) das ordentliche Kündigungsrecht sowie ein Kündigungsrecht im Schadenfall nur dem Versicherungsnehmenden zusteht.

Kund*innen haben nun ebenfalls die Möglichkeit der Kündigung bei Entdeckung einer Mehrfachversicherung. Die Verjährung tritt jetzt neu erst nach fünf Jahren nach Eintritt eines Schadenfalles ein.

Änderungen in der Haftpflicht

Haftpflichtversicherer sind stark von den Änderungen betroffen, da Regressausschlüsse nicht mehr erlaubt sind. Geschädigte können mit dem revidierten Recht ihre Ansprüche direkt bei der zuständigen Haftpflichtversicherung geltend machen. Neu ist weiter, dass Kund*innen bei der Unterzeichnung eines Vertrags, eine Bedenkfrist von 14 Tagen haben. Sie können somit innert zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten.

Was für Kund*innen Vorteile bringt, bedeutet für Broker erhebliche Mehrarbeit. Aufwände, die durch courtagebasierte Finanzierungen der Broker*innen nicht mehr gedeckt werden, können deshalb von den Versicherungsnehmenden als Honorar vergütet werden. Die Deckung dieser Honorarkosten ist jedoch in den heutigen Versicherungsverträgen über die Haftpflicht noch nicht oder nur selten enthalten.

Änderungen auch beim Datenschutzgesetz

Das neue Datenschutzgesetz DSG dürfte voraussichtlich im Sommer 2022 in Kraft treten. Grund für die Totalrevision ist die Verbesserung der schweizerischen Rechtsprechung gegenüber den Schwächen des bestehenden Datenschutzgesetzes. Das DSG will den Entwicklungen in der Europäischen Union EU Rechnung tragen und an die Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO vom 25. Mai 2018 angeglichen werden.

Im Juli 2020 hat die Europäische Kommission in einem Angemessenheitsbeschluss festgestellt, dass die Schweiz bereits über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt. Unter anderem wird mit dem Ausbau der Bürgerrechte die Herausgabe der von einem Unternehmen über sie gesammelten Personendaten wesentlich einfacher. Neu soll Konsument*innen erlaubt werden, ihre bei Online- und anderen Anbietern gespeicherten Daten komplett zu erhalten und sie bei Bedarf sogar vollumfänglich der Konkurrenz zu übertragen.

Gesetzesanpassungen und Änderungen gelten im neuen Jahr aber nicht nur bei den Versicherungsverträgen und beim Datenschutz. 2022 bringt auch unter anderem die Ehe für alle, das Verbot von Geoblocking beim Internet-Shopping, eine teurere A- und B-Post, strengere Regeln für Konzerne, volle Personenfreizügigkeit mit Kroatien, obligatorisches Tageslicht für E-Bikes, mehr Transparenz bei IV-Gutachten und den Spar-Klassenwechsel im ÖV.

Binci Heeb

Für alle Änderungen und Details lesen Sie dazu auch: https://www.thebroker.ch/wichtigste-neuerungen-der-vvg-teilrevision-mit-schwerpunkt-haftpflichtversicherung/ und Das neue Datenschutzgesetz und seine Folgen für die Versicherungsbranche


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