Versicherungen: Welche müssen im Todesfall gekündigt werden?

20. November 2023 | Aktuell Allgemein
Versicherungen: Keine erlöscht im Todesfall automatisch.
Versicherungen: Keine erlischt im Todesfall automatisch.

Stirbt ein Mensch gibt es für die Angehörigen einiges zu regeln. Zunächst gilt es, verschiedene Verträge und Versicherungen zu kündigen, da diese im Todesfall nicht automatisch enden. Dazu müssen die Vertragspartner benachrichtigt werden. Beim Tod gibt es jedoch spezielle Kündigungsmöglichkeiten.

Stirbt eine Person zu Hause, muss der Hausarzt oder der behandelnde Arzt informiert werden. Bei Nichterreichbarkeit wird der Notarzt verständig. Der Totenschein muss besorgt werden. Danach soll ein Todesfall amtlich registriert werden. Dazu hat man zwei Tage lang Zeit, bis der Vorfall beim Zivilstandes- oder Bestattungsamt am Sterbeort gemeldet wird. Zudem sollten die nächsten Angehörigen und Freunde, der Arbeitgeber und die Unfall- und Lebensversicherung benachrichtigt werden. Auch das Bestattungsunternehmen darf nicht vergessen gehen. Dabei gilt es abzuklären, ob der Verstorbene bereits selbst Vorkehrungen getroffen hat.

Welche Verträge und Versicherungen sind zu kündigen?

Versicherungen wie Kranken- Hausrats-, Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherung und weitere sind zu den in den Verträgen stehenden Terminen zu künden. Gleiches gilt für die Autohaftpflicht-, die Privathaftpflicht- sowie die Rechtsschutzversicherung.

Sehr wichtig ist der Mietvertrag, da auch ein Todesfall keinen automatischen Auflösungsgrund darstellt. Zur Liste der zu kündenden Verträge gehören auch: Elektrizität, Radio-/TV/Telefon-Anschluss, Handy-Abo, Kreditkarten- und Leasingverträge, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements und Mitgliedschaften in Vereinen. Nicht vergessen gehen darf die Rückerstattung von ÖV-Abos (Halbtax/GA) sowie die Meldung bei der Bank des verstorbenen Person.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Sachbezogene Versicherungen, beispielsweise die Hausratversicherung, gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über und können zu den im Vertrag festgehaltenen Fristen aufgelöst werden. Damit die Renten rechtzeitig sistiert werden können, müssen auf jeden Fall die AHV und die Pensionskasse benachrichtigt werden. Dies ist wichtig, denn wenn Renten weiterhin für den Verstorbenen ausgezahlt werden, müssen die Erben diese Beiträge zurückerstatten.

Weitere Informationen findet man auch bei Pro Senectute.

Binci Heeb

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