SWICA handelt Spitalverträge neu aus

24. August 2021 | Aktuell
©SWICA-Hauptsitz in Winterthur

Medienmitteilung der SWICA vom 24.8.2021

Veränderte Kundenbedürfnisse, steigender Kostendruck und die strengeren Auflagen der Aufsichtsbehörde Finma erfordern neue Verträge der Zusatzversicherer mit den Spitälern. Auch SWICA ist deshalb daran, die Verträge für Halbprivat- und Privatversicherte neu auszuhandeln. Bis Anfang 2024 sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein.

Ziel der neuen Verträge ist es, Transparenz und Nachvollziehbarkeit für in der halbprivaten und privaten Spitalabteilung abgerechnete Leistungen zu erhöhen. Kundinnen und Kunden sowie Versicherer sollen nachvollziehen können, welche Leistungen über die Grundversicherung hinausgehen und als Mehrleistungen in Rechnung gestellt werden. Damit kommt SWICA nicht nur einem Kundenbedürfnis entgegen, sondern erfüllt auch die neuen Anforderungen der eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma. Diese hatte bei Vor-Ort-Kontrollen 2020 bei mehreren Versicherern Optimierungspotenzial festgestellt und verlangt, dass die erbrachten Mehrleistungen detailliert ausgewiesen werden und dadurch auch besser kontrolliert werden können.

Grundlage für weitere Wahlmöglichkeiten und Zusatzleistungen

Basis der neuen Verträge von SWICA sind die elf Grundsätze für eine zeitgemässe Tarifmechanik, die der Schweizerische Versicherungsverband SVV in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern entwickelt hat. Darüber hinaus wird SWICA die neuen Verträge so ausgestalten, dass neu entwickelte Produkte aufgenommen werden können. So prüft SWICA zusammen mit ausgewählten Kliniken Angebote, die auch bei ambulanten Eingriffen weitere Wahlmöglichkeiten bieten. Gleichzeitig verfolgt SWICA mit den neuen Verträgen das Ziel, die Prämien nachhaltig zu reduzieren und damit für die Kunden noch attraktiver zu machen. «Wir wollen auch morgen die Krankenversicherung mit den zufriedensten Kunden sein», sagt Daniel Rochat, Mitglied der Geschäftsleitung von SWICA, der als Leiter des Departements Leistungen & Medizin für die Verhandlungen mit den Leistungserbringern verantwortlich ist.

Gute Lösungen bei vertragslosem Zustand finden

Wie bis anhin strebt SWICA mit den Leistungserbringern eine partnerschaftliche, faire und lösungsorientierte Zusammenarbeit an. «Die Tarifverhandlungen zwischen Zusatzversicherern und Spitälern werden anspruchsvoll, da auch die Kantone, die in der Grundversicherung einen Teil der stationären Leistungen übernehmen, zunehmend auf die Kosteneffizienz achten», sagt Daniel Rochat. SWICA schliesst denn auch nicht aus, dass es mit einzelnen Spitälern – hoffentlich nur temporär – zu vertragslosen Zuständen kommen könnte, was eine volle Kostendeckung bei Eingriffen gefährden würde. In entsprechenden Fällen wird SWICA proaktiv auf die betroffenen Kunden zugehen, um im Gespräch mit ihnen für jeden stationären Eingriff eine gute Lösung zu finden.

SWICA hat die ersten Verträge im Juni 2021 gekündigt; bis Anfang 2022 sollen sie erneuert sein. Weitere Spitäler folgen im Laufe der nächsten drei Jahre, so dass bis Anfang 2024 alle Verträge neu verhandelt sein sollten. SWICA hat derzeit rund 200 000 Kunden mit einer Spitalversicherung für halbprivate und private Behandlungen.


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