Qualitätsvertrag: Spitäler, Kliniken und Krankenversicherer verbessern Qualität im Gesundheitswesen

22. Januar 2024 | Aktuell Allgemein
Qualitätsvertrag: Beispielbild Inselspital. Von: Ghormon, CC BY-SA 4.0
Qualitätsvertrag: Beispielbild Inselspital. Von: Ghorom, CC BY-SA 4.0

Communiqué vom 22. Januar von santésuisse.

H+, santésuisse und curafutura haben gemeinsam den überarbeiteten Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken beim Bundesrat eingereicht. Der erste Vertrag dieser Art sollte nun vom Bundesrat genehmigt werden. Das ist ein wichtiger Schritt für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken sowie ein Beleg für die gute Zusammenarbeit von Spitälern und Kliniken mit den Krankenversicherern.

Bereits im Mai 2022 haben H+, santésuisse und curafutura einen Qualitätsvertrag beim Bundesrat eingereicht, der in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) ausgearbeitet wurde. Der Vertrag wurde in den vergangenen Monaten gemäss den Rückmeldungen des Bundesamts für Gesundheit überarbeitet, so dass einer Genehmigung durch den Bundesrat nichts mehr im Weg stehen sollte. Zeitgleich mit der Genehmigung des Qualitätsvertrags mit den Krankenversicherern wird der identische Qualitätsvertrag zwischen H+ und der MTK in Kraft treten. Auf der Grundlage dieser Qualitätsverträge kann eine verbindliche, national einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung vorangetrieben werden.

Gemeinsamer Meilenstein für Spitäler und Versicherer

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fordert gemäss Artikel 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Durch die gemeinsamen Anstrengungen von H+, santésuisse und curafutura ist nun ein erster Qualitätsvertrag zur Genehmigung bereit. Der Abschluss des Vertrags und die Eingabe an den Bundesrat ist das Ergebnis einer guten und intensiven Zusammenarbeit zwischen H+ und den Versichererverbänden.

Fokus auf Qualität in strategischen Handlungsfeldern

Die Vertragspartner haben den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG entlang der Handlungsfelder der Vierjahresziele des Bundesrats zur Qualitätsentwicklung strukturiert: Qualitätskultur, Patientensicherheit, evidenzbasierte Entscheidungsfindung sowie Patientenzentriertheit. In diesen Handlungsfeldern müssen alle Spitäler und Kliniken anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahmen einführen und umsetzen. Ein zentrales Element ist die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung dieser Prozesse. Spitäler und Kliniken können bereits umgesetzte Qualitätsmassnahmen anerkennen lassen, so dass auf bewährten Aktivitäten aufgebaut werden kann.

Transparente Weiterentwicklung der Qualität

Mit dem Qualitätsvertrag erfüllen Spitäler und Kliniken die gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig wird mit diesem Schritt auch eine Kultur der Qualitätsentwicklung in der Spitalbranche geschaffen. Das Ziel ist klar: eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Behandlungsqualität und der Patientensicherheit. Auch die Transparenz nimmt dabei eine wichtige Rolle ein: Die Selbstdeklaration zu den gewählten Qualitätsverbesserungsmassnahmen sowie der Stand der Einführung dieser Massnahmen werden transparent publiziert. Dasselbe gilt auch für das Ergebnis der Audits. Diese und weitere Ergebnisse zu den Spitälern und Kliniken werden auf der Website spitalinfo.ch veröffentlicht.


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