EU-Recht auf Reparatur für Verbraucher gegen Wegwerfgesellschaft

26. April 2024 | Aktuell Allgemein
EU will der Wegwerfgesellschaft einen Riegel vorschieben. Bild: Brent Moore auf Flickr.com.
EU will der Wegwerfgesellschaft einen Riegel vorschieben. Bild: Brent Moore auf Flickr.com.

Die EU-Kommission hat sich am 22. März 2023 darauf geeinigt, ein «Recht auf Reparatur» auf EU-Ebene einzuführen. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von defekten Geräten wie Tablets, Smartphones, Waschmaschinen und Geschirrspülern verlangen können. Produkte wie Kopfhörer und Möbel sind voraussichtlich von diesem Reparaturanspruch ausgenommen.

Jedes Jahr produzieren europäische Verbraucher gemäss Europäischem Parlament 2,1 Milliarden Tonnen Müll. Im Jahr 2021waren dies im  Durchschnitt 527 Kilogramm je Einwohner. Die höchsten Abfallmengen gab es in Österreich (935 kg), die niedrigsten Mengen in Rumänien (302 kg) und Polen (362 kg). Darunter sind mit 4,7 Millionen Tonnen auch Elektroschrott, also Produkte, die beispielsweise nicht repariert, sondern durch Neukäufe ersetzt werden. Pro Kopf verursachten die EU-Bürger im Jahr 2020 durchschnittlich rund 10,5 Kilogramm Elektroschrott

Dies führt zu gerechtem Unmut, da teure Geräte wie Waschmaschinen oder iPhones oft schon nach kurzer Zeit nicht mehr funktionieren. Durch das neue «Recht auf Reparatur» will die EU Hersteller dazu verpflichten, Geräte während der zweijährigen Garantie kostenlos zu reparieren und die Garantie um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dadurch soll verhindert werden, dass viele Geräte nicht repariert werden können, da Ersatzteile teuer oder gar nicht mehr erhältlich sind.

Neu: Europäische Reparaturplattform

Hersteller werden zudem verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. Die EU-Mitgliedstaaten sollen Reparaturen durch Massnahmen wie Reparaturgutscheine oder -fonds fördern. Neu ist auch die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, mit der Verbraucherinnen und Verbrauchern die Suche nach geeigneten Reparaturwerkstätten erleichtert werden sollen.

Was bedeutet das EU-Recht auf Reparatur für die Schweiz?

Die Schweiz produziert laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) jährlich 6,1 Millionen Tonnen Müll (Zahlen von 2020). Pro Kopf bedeutet dies im Schnitt 700kg, womit sie zu den Spitzenreitern in Europa gehört. Die Schweizerinnen und Schweizer verursachen mit 51,5 Kilo pro Haus die vierthöchste Menge an Elektroschrott in Europa. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist und daher nicht formal an das EU-Recht gebunden ist, übernimmt sie oft ähnliche Vorschriften. Die Stiftung für Konsumentenschutz geht davon aus, dass die Schweiz dem EU-Recht folgen wird. Es hängt jedoch entscheidend davon ab, wie gut die Kunden über die neue Reparaturpflicht informiert werden. Eine blosse Aufschrift auf Produkten, die für Konsumenten kaum lesbar ist, reicht nicht aus.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den politisch vereinbarten Text noch förmlich verabschieden. Sobald dies erfolgt ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Binci Heeb

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Tags: #EU-Recht auf Reparatur #Garantie #Müll #Reparaturplattform