Elektronisches Patientendossier: Basel-Stadt versucht es erneut

21. April 2023 | Aktuell Allgemein
Elektronisches Patientendossier: Die sieben Anbieter. Quelle: patientendossier.ch.
Elektronisches Patientendossier: Die sieben Anbieter. Quelle: patientendossier.ch.

Seit dem 11. April 2023 haben die Einwohner*innen des Kantons Basel-Stadt erneut die Möglichkeit, ein elektronisches Patientendossier (EPD) zu eröffnen. Bereits 2018 hatte der Kanton die Vorreiterrolle mit dem Patientendossier myEPD inne. Dieser Versuch scheiterte jedoch kläglich.

Im April 2017 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier in Kraft. Seit dem Jahr 2020 sind alle schweizer Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser dazu verpflichtet, das elektronische Patientendossier (EPD) anzubieten. Das EPD soll nicht nur die Effizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung steigern, sondern auch unnötige Untersuchungen und Behandlungen zu vermeiden helfen.

Elektronisches Patientendossier: Erste Einführung des myEPD in Basel

Das erstmals 2018 eingeführte EPD ermöglichte es nicht nur Patient*innen, ihre Daten digital abzulegen und zu verwalten, die Informationen standen auch Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung. Damit sollte ein qualitativ besserer, sicherer und effizienterer Behandlungsprozess ermöglicht werden, bei dem Patienten*innen jederzeit das Bestimmungsrecht hatten, wer auf das Dossier Zugriff haben sollte. Sie konnten zudem entscheiden, welche Informationen sie preisgeben und welche sie verbergen wollten. Das Patientendossier für die Nordwestschweiz hiess myEPD, die Eröffnung war freiwillig und kostenlos.

Um das eigene Patientendossier zu eröffnen, war ein offener Behandlungsfall am Universitätsspital Basel zwingende Voraussetzung. Zuvor mussten sich Patient*innen auf einem Online-Portal umfassend informieren und die dort vorhandene Einwilligungserklärung ausdrucken und unterzeichnen. Zur Eröffnung des EPD musste die unterzeichnete Einwilligungserklärung, ein gültiger Ausweis oder Pass und die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden.

Seit dem 11. April 2023 versucht es der Kanton erneut

Neu ist seit dem 11. April, dass das EPD nicht mehr im Unispital, sondern an einem vom Gesundheitsdepartement (GD) Basel-Stadt eröffneten Standort am Hauptsitz des GD eröffnet werden kann. Das neue EPD kann behandlungsrelevante Informationen von Gesundheitspersonen wie Medikationslisten, Spitalberichte, Befunde, Pflegeberichte, Impfausweise, Allergiehinweise oder Röntgenbilder enthalten. Die zentrale Ablage wichtiger Gesundheitsinformationen ermöglicht die Vernetzung der Gesundheitsfachpersonen und die Verbesserung der Behandlungsqualität.

Die Patient*innen können ebenfalls Dokumente hinzufügen. Ein wichtiger Punkt ist zudem, dass selbst bestimmt werden kann, wer Zugriffsrechte auf das eigene EPD erhält. Die Eröffnung eines EPD ist freiwillig und für die Bevölkerung kostenlos. Die Einwohner*innen der Stadt Basel wird durch geschultes Personal durch den Eröffnungsprozess geführt. Die EPD-Eröffnungsstelle im Gesundheitsdepartement ist befristet, bis EPD-Eröffnungen auch von zuhause aus möglich sein werden.

Wichtig ist eine SwissID

Für das Eröffnen eines EPDs ist ein persönlicher Termin und eine persönlich verifizierte elektronische Identität (SwissID) nötig. Die SwissID ist vergleichbar mit dem digitalen Zugriff im eBanking und übernimmt die Funktion eines digitalen Ausweises. Die SwissID muss aktuell noch im Vorfeld zuhause erstellt und anschliessend beim gebuchten Termin im Gesundheitsdepartement verifiziert werden. Dazu werden neben der SwissID und dem ausgedruckten Antragsformular ein gültiger Ausweis/Pass und die Krankenversicherungskarte mit einer AHV-Nummer benötigt.

Wie digital sind die sieben EPD-Anbieter*innen?

Eines ist den sieben Anbieter*innen des elektronischen Patientendossiers gleich: Zur Eröffnung des Dossiers muss man persönlich erscheinen. Ein digitaler Abschluss ist demnach «noch» nicht möglich. Zudem verfügt von den sieben EPD-Anbieter*innen eSANITA, emedo, abilis, +ehti.ch, mon DOSSIER SANTÉ, xsana und cara nur abilis über eine eigene App, die den Zugriff auf das EPD über das Smartphone ermöglicht. Scannen von Dokumenten zum Hochladen in das EPD und das Teilen von Dokumenten sind ebenfalls möglich.

Das EPD ist freiwillig und die Zahl der Nutzer*innen noch immer sehr tief. Laut Statista sank die Zahl von elf Prozent im Jahr 2019 auf sieben Prozent im Jahr 2022. Um die Nutzer*innenzahl zu erhöhen, wäre die Möglichkeit der Eröffnung des EPD beim Hausarzt oder via Internet inklusive App wünschenswert.

Binci Heeb

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