E-Autos: Wer haftet bei Brand in Einstellhalle?

18. August 2023 | Aktuell Allgemein
E-Autos: Ausgebrannter Elektro-BMW.
E-Autos: Ausgebrannter Elektro-BMW. selectinsuregroup.com

In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr 229’403 Personenwagen zugelassen, davon 40’507 reine Elektrofahrzeuge. Gingen Benziner um 14,4 Prozent, Dieselfahrzeuge um 18,5 sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge um 18,3 Prozent zurück, stiegen die Normal-Hybridfahrzeuge um +6,6 Prozent und die Elektrofahrzeuge um +26,5 Prozent.

Im Vergleich zum letzten «Vor-Covid-Jahr» 2019 betrug das Minus sogar 21,2 Prozent. Dazu beigetragen hat auch der Ukraine-Krieg, der die pandemiebedingten Lieferengpässe noch verschärfte. Besser sieht es bei den Autoverkäufen 2023 aus. Bis Juni 2023 wurden bereits +18,7 Prozent mehr Autos verkauft als im Vorjahresvergleich. Reine Elektrofahrzeuge machten gemäss dem Bundesamt für Statistik dabei ein Plus von 16,4 Prozent aus. Offensichtlich ist dabei ein Trend in Richtung E-Autos zu beobachten.

Ladestationen in Mehrfamilienhäusern

Was in neugebauten Mehrfamilienhäusern fast schon dazugehört, ist in allen anderen meist nicht vorhanden: Die Ladestation für Elektrofahrzeuge in den Autoeinstellhallen (AEH). Wer ein E-Auto fährt, muss diese Installation aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen, wenn die Hausverwaltung damit einverstanden ist. Darüber, dass Batteriebrände bei Elektroautos auch bei stillstehenden Fahrzeugen auftreten können, wurde schon mehrfach berichtet. Solche Brände können massivste Schäden verursachen, wenn sie auf weitere Autos und das Haus übergreifen.

Wer zahlt, wenn E-Autos im Stand in einer AEH brennt?

Nicht nur weitere Fahrzeuge, die Immobilie, auch die Entsorgung des verunreinigten Löschwassers kann enorme Kosten verursachen. Üblicherweise zahlt, wenn ein E-Auto in einer AEH brennt, in den meisten Kantonen die obligatorische Gebäudeversicherung. Bei einem abgestellten Elektrofahrzeug, kann auch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuglenkers für den Schaden aufkommen. Jedoch kann sie ein nicht in Betrieb stehendes E-Fahrzeug, welches in Brand gerät, im Vergleich zu Verbrennern, auch ausschliessen.

Was sagt die Nummer 1 Autoversicherung der Schweiz?

thebroker hat bei der AXA nachgefragt, ob ihre Autohaftpflicht-Versicherung für diese Art von Schäden aufkommt. Diese antwortet: «Grundsätzlich kommt die Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung bei Schäden, die entstehen, wenn sich das Fahrzeug nicht im Betrieb befindet, nicht zum Tragen (siehe SVG Art. 58 Abs. 2)». Der Batteriebrand eines parkierten Autos in der Tiefgarage sei folglich nicht durch die Motorfahrzeug-Versicherung gedeckt. AXA-Kundinnen und -Kunden könnten jedoch auf Wunsch über die Zusatzdeckung «E-Mobilität Batterie» in der Motorfahrzeug-Versicherung Sachschäden an anderen durch einen Batteriebrand versichern lassen.

«Wenn diese Deckung in der Motorfahrzeug-Versicherung enthalten ist, kommt die AXA für Sachschäden bis 100’000 Schweizer Franken auf, die durch einen Batteriebrand verursacht worden sind – auch wenn keine gesetzliche Haftpflicht besteht», so die AXA. Dazu zählten beispielsweise Schäden an anderen Fahrzeugen in einer Tiefgarage. Dies könne gerade für Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer relevant sein.

Auf wen nimmt die AXA allenfalls Regress?

«Hat ein Versicherungsnehmer/eine Versicherungsnehmerin oben genannte Zusatzdeckung «E-Mobilität Batterie» abgeschlossen, nimmt die AXA grundsätzlich auf niemanden Regress, weil allfällige Sachschäden auch dann gedeckt sind, wenn keine gesetzliche Haftpflicht besteht». In spezifischen Fällen, bei denen die Privathaftpflicht- oder die Gebäudeversicherung zum Tragen käme, wäre zu prüfen, ob Grobfahrlässigkeit vorliege. Falls dies der Fall wäre, könnte eine Versicherung einen Teil des Schadens vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

Zahlt bei Personenschäden der Fahrzeughersteller?

Die Zusatzdeckung «E-Mobilität Batterie» der AXA versichert Sachschäden an anderen durch einen Batteriebrand. Sie gilt nicht für Personenschäden – diese müssen von der Versicherung individuell geprüft werden. Der Versicherer geht davon aus, dass bei Personenschäden grundsätzlich eine Leistungspflicht von Sozialversicherungen besteht, teilweise ergänzt durch private Versicherungslösungen (beispielsweise Krankenzusatzversicherungen und Einzellebenspolicen). Ob der Fahrzeughersteller für Schäden aufkommen muss, kann AXA nicht generell beantworten, weil dies vom individuellen Fall abhängt (siehe auch Produktehaftungsgesetz).

Einhaltung der Brandschutzvorschriften in Einstellhallen

Damit Versicherungen zahlen, müssen die Brandschutzvorschriften in einer Einstellhalle eingehalten werden. Der TCS rät, dass maximal ein Satz Reifen, zum Fahrzeug gehörendes Material wie Dachträger oder Dachbox und sperriges Material wie Ski, Leitern oder Surfbretter gelagert werden. Für Pflege- und Betriebsmaterial des Autos braucht es dagegen einen speziellen Schrank. Die Wallbox zum Laden von E-Fahrzeugen muss von einer Fachperson installiert werden. Potenziell gefährliche Tätigkeiten wie Benzin nachfüllen sind in der Garage zudem gänzlich verboten.

Binci Heeb

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