Baum unter Schneelast umgefallen, Garten und Nachbarsgrundstück betroffen, wer zahlt?

22. Januar 2021 | Aktuell
Privater Garten in Riehen (BS) am 17.1.2021.

Ganze elf Jahre ist es her, seit das letzte Mal so viel Schnee, wie vor gut einer Woche, auch das Flachland der Schweiz zudeckte. Jetzt, wo sich das mächtige Weiss wieder zurückgezogen hat, geht es um die Kostenerfassung und Deckung von Schäden durch umgestürzte Bäume auf eigenem oder angrenzenden Grundstück. thebroker gibt Antworten.

Zur Verbesserung der Biodiversität im Wald sollen gemäss Waldpolitik 2020 die Anteile von Alt- und Totholz im Wald erhöht werden. Was an sich lobenswert klingt, birgt jedoch deutlich erhöhte Gefahren für Leib und Leben der Spaziergänger und damit neue Fragen der Haftbarkeit. Im freien Gelände gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung der Waldbenutzer. Salopp formuliert: Selber schuld, wem etwas passiert. Da greift höchstens die Unfallversicherung. Lediglich im unmittelbaren Umfeld von Waldarbeiten bestehen gewisse begrenzte Versicherungspflichten. Wie aber sieht es in den Gärten von Einfamilienhäusern aus?

In den meisten Kantonen haben in der letzten Woche die Forst-Ämter auf die Gefährlichkeit eines Waldspaziergangs im Wintermärchen eindringlich hingewiesen. Auch das Alarmsystem Alertswiss warnte davor, dass die vergleichsweise ergiebigen Schneefälle der vergangenen Tage zu prekären Lagen geführt haben. Das Risiko umfallender Bäume oder abbrechender Äste sei gross bis sehr gross, weshalb ausdrücklich auf Waldbesuche – ganz besonders nachts – zu verzichten sei. Bis sich die Situation entschärfe sei die Bevölkerung aufgerufen auf solche Spaziergänge zu verzichten und auch den Waldrandbereich ganz zu meiden.

Selbst gesunde Bäume werden durch Schneelast zur Gefahr

Die Gefahren im Wald, betreffen auch den eigenen Garten. Durch den hohen Druck, vor allem bei nassem, schweren und teilweise auch vereistem Schnee, können dort ebenfalls Bäume wie Zündhölzer umknicken. Allen voran Buchen, die in den sehr trockenen Sommern 2018 und 2019 geschwächt waren, sind besonders gefährdet. Auch viele weitere, scheinbar gesunde Pflanzen mit Efeubefall, trifft es oft. Wer aber bezahlt in diesem Fall das Zersägen, Abführen oder gar Wegfliegen des zerstörten Baums?

Drittschäden nach Sturm

Einfach ist die Schadenregelung nach einem schweren Sturm. Wenn zum Beispiel ein Baum auf ein Fahrzeug fällt. In den meisten Fällen übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Kostenaufwand. Die Deckung der Umgebungsschäden hingegen garantieren nur einzelne kantonale Gebäudeversicherungen gegen einen Prämienaufschlag. Dies muss aber ausdrücklich in den AVBs formuliert sein. 

Im Kanton Bern zum Beispiel können Hausbesitzer bei der GVB Privatversicherungen AG eine umfassende Umgebungsversicherung «GVB Plus» abschliessen. Sie deckt Feuer- und Elementarschäden an der Umgebung (ausser Hagel- und Schneedruckschäden an der Bepflanzung) und kommt selbst für die Wiederherstellungskosten der baulichen Erzeugnisse in der Gebäudeumgebung, aber auch für die Anhumusierung und Bepflanzung (Jungpflanzen) auf. 

Wer zahlt, wenn ein Baum umknickt am Beispiel von Mobiliar, Baloise und RMS

Falls ein Baum im eigenen Garten aufgrund von Schneedruck umfällt und kein Nachbargrundstück tangiert, gehen die Kosten für das Zersägen und den Abtransport zu Lasten des (Baum-) Eigentümers. Sofern der (Baum-) Eigentümer bei der Mobiliar über die Zusatzdeckung Umgebungsversicherung verfügt, sind diese Kosten abzüglich Selbstbehalt gedeckt.

Bei der Baloise können Schäden an der Umgebungsbepflanzung durch Schneedruck nicht versichert werden.

Sofern der Baum aufgrund des Schneedrucks (Elementarschaden-Ereignis) umknickt und in der Folge das Einfamilienhaus des bei der Mobiliar versicherten Gebäudeeigentümers beschädigt, ist der Schaden am Gebäude versichert. In Monopolkantonen ist die kantonale Gebäudeversicherung zuständig.

Der Schaden am eigenen Gebäude ist gemäss Baloise über die Elementarschadenversicherung versichert.

Beim Produkt «ZeroRISK» von Broker RMS Risk Management Service ist bei einem umstürzenden Baum das Gebäude versichert. Die Elementarschäden sind jedoch von der Deckung ausgeschlossen. Darunter fallen zum Beispiel Lawine und Schneedruck.

Baum fällt auf Nachbargrundstück

«Zerstört ein Baum, das dem eigenen Grundstück zugehörig ist, ein benachbartes Grundstück oder Gebäude, würde dies unter die Gebäudehaftpflichtdeckung fallen», sagt Nicole Hess, Mediensprecherin Baloise. Die Frage der Haftung müsse im Einzelfall geprüft werden.

«Fällt ein gesunder Baum durch einen versicherten Sturm auf ein Nachbarhaus und beschädigt dieses, ist der Baumbesitzer berechtigt (Art. 700 Abs. 1 ZGB) und verpflichtet (Art. 641 Abs. 2) den Baum auf eigene Kosten zu beseitigen», sagt die Mobiliar gegenüber thebroker. Solche Kosten seien über die Haftpflichtversicherung nicht versichert, da es sich dabei um einen reinen Vermögensschaden handle. Verursacht der umstürzende Baum auf dem Nachbargrundstück oder am Nachbargebäude einen Schaden, müsse geprüft werden, ob der Baum-Eigentümer dafür haftbar gemacht werden könne.

1 Werden Sachen durch Wasser, Wind, Lawinen oder andere Natur- gewalt oder zufällige Ereignisse auf ein fremdes Grundstück gebracht, oder geraten Tiere, wie Gross- und Kleinvieh, Bienenschwärme, Geflügel und Fische auf fremden Boden, so hat der Grundeigentümer dem Berechtigten deren Aufsuchung und Wegschaffung zu gestatten.

Art. 700 Abs. 1 ZGB

2 Er hat das Recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält, herauszu- verlangen und jede ungerechtfertigte Einwirkung abzuwehren.

Vierter Teil: Das Sachenrecht, erste Abteilung: Das Eigentum, achtzehnter Titel: Allgemeine Bestimmungen, Art. 641 Abs. 2 ZGB

Um unliebsamen Schäden durch umfallende Bäume im eigenen Garten vorzubeugen, lohnt es sich den Gärtner vor jedem Winter damit zu beauftragen, alle vorhandenen Bäume auf ihre Gesundheit und Standfestigkeit kontrollieren zu lassen. Vollkommene Sicherheit bietet diese Beurteilung bei aussergewöhnlichen Wettersituationen jedoch nicht. Wie wichtig regelmässige präzise Abklärungen der Deckungsverhältnisse und allenfalls Versicherungsanpassungen mit Ihrem Broker sind, haben die zahlreichen unerwarteten Ereignisse der letzten Tage eindrücklich unter Beweis gestellt.

Binci Heeb


Tags: #Schneedruck #Schneelast #Sturmschäden