Haustierflut wegen Corona: Versicherung und Nachlassplanung für Halter*innen

3. Dezember 2021 | Aktuell
Beim Kauf eines Hundes oder einer Katze darf die Versicherung und Nachlassplanung nicht fehlen.

Die Corona-Pandemie liess die Haustierkäufe in die Höhe schnellen. Ein treuer Hund oder eine süsse Katze sollten es sein. Social distancing und Homeoffice verleiteten Schweizerinnen und Schweizer zum Kauf eines felligen Gefährten und Kuschelpartners, ein treuer Hund oder eine süsse Katze sollte her. Doch die Fragen nach einer Versicherung und Nachlassplanung wurde zu selten gestellt.

Vor allem die Nachfrage nach Hundewelpen schoss während dem Verlauf der Pandemie in die Höhe. Laut Statista von August 2021 beträgt der Anteil von Haushalten mit Vierbeinern in der Schweiz 44 Prozent. Zuhause bei Herr und Frau Schweizer leben daher 1.7 Millionen Katzen und eine halbe Million Hunde. Im vergangenen Jahr kamen aufgrund von Corona rund 12 000 Hunde mehr hinzu als gewöhnlich. Auch die Tierheime in der Schweiz verzeichnen deutlich höhere Zahlen von Findeltieren. Sind die Welpen erst mal gross und der «Jö-Effekt» verflogen, wird das eine oder andere Tier gerne wieder aus den eigenen vier Wänden verbannt.

Tierversicherung ist eigentlich ein Muss

Zunächst ist es ratsam, sich bei der Hausratversicherung nach einer kombinierten Tierversicherung zu erkundigen. Da Tierversicherungen keine Haftpflichts-Absicherung enthalten, empfiehlt es sich das Haftpflicht-Risiko für das neue Familienmitglied abzudecken.

Viele Tierhalter*innen unterschätzen die oftmals hohen Kosten für Tierarztbesuche. Bei einer Operation beispielsweise müssen für Röntgen, Blutuntersuchungen und zur Nachsorge wie Wundversorgung oder Physiotherapie schnell ein paar tausend Franken bezahlt werden. Bei chronisch erkrankten Tieren kommen wiederum monatliche Belastungen von mehreren hundert bis tausend Franken auf den Halter zu.

Sollte dem Vierbeiner etwas zustossen, bieten Tierversicherungen verschiedener Anbieter (unter anderem: Epona, Wau-Miau, Mobiliar, Helvetia, Generali) einen gewissen finanziellen Schutz. Dieser gilt bei Unfall oder Krankheit. Zu deren Leistungen gehören Behandlungskosten, chirurgische Eingriffe, Diagnose- und Therapiemassnahmen, Impfungen, radiologische Untersuchungen, Transportkosten in einer Tierambulanz im Notfall und Tierspital-Aufenthalte. Sogar Akupunktur und homöopathische Behandlungen können versichert werden.

Da die Leistungen stark variieren, sollte auf Leistungsbegrenzungen und die Höhe der Selbstbehalte geachtet werden. Zusätzlich können Versicherungsleistungen für Erbkrankheiten, angeborene Krankheiten sowie für Tod bis zu einer in der Police genannten jährlichen Höchstdeckung abgeschlossen werden. Dasselbe gilt auch bei Verlust oder Suche nach dem Tier.

Wichtig bei der Wahl einer Tierkrankenversicherung

Wie bei Krankenversicherungen für Menschen, gibt es auch bei Tierkrankenversicherungen grosse Unterschiede. An erster Stelle stehen die freie Tierarztwahl und die Übernahme der Kosten für Vorsorgemassnahmen (Schutzimpfungen, Parasitenabwehr und Gesundheitschecks). Nach Operationen kann die Nachsorge lange dauern und sollte in unbegrenzter Dauer erstattet werden. Auch für Physiotherapie, Naturheilkunde und Osteopathie zahlen nicht alle Versicherungen.

Nur wenige Kassen erstatten die Tierarztkosten in unbegrenzter Höhe. Kontrolliert gehört auch, dass kein, beziehungsweise nur eine niedrige Selbstbeteiligung besteht. Wichtig ist ferner der Auslandschutz, falls der Hund oder die Katze mit in den Urlaub fährt. Es ist unbedingt darauf zu achten, welche Ausschlussgründe aufgeführt sind.

Testamentarische Nachlassplanung für Tierbesitzer

Nur sehr wenige denken an die Nachlassregelung. Damit die Betreuung des Tieres auch über den eigenen Tod hinaus gesichert bleibt, müssen Anordnungen bereits im Vorfeld von der oder dem Tierhalter*in getroffen werden. Obwohl Tiere im schweizerischen Recht schon seit bald zwanzig Jahren nicht mehr als Sache gelten, können sie nicht selbst als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden. Sie können jedoch testamentarisch begünstigt werden, indem der oder die Erblasser*in einen Erben oder Vermächtnisnehmer*in verpflichtet, nach dem Tod des bisherigen Halters die Betreuung des Tieres zu übernehmen. Dazu erhält er oder sie einen bestimmten Betrag aus dem Nachlass.

Zuvor sollte der oder die Erblasser*in dies mit dem Vermächtnisnehmer*in besprechen. Es besteht ein grosser Unterschied, ob sich jemand während der Ferienabwesenheit um den daheim gebliebenen Vierbeiner kümmert oder dessen Verantwortung über oft viele Jahre übernehmen soll. Die Stiftung für das Tier im Recht TIR hat rund um die letztwillige Begünstigung von Tieren und Tierschutzorganisationen eine Broschüre herausgegeben.

Wer sich nur aufgrund mangelnder Sozialkontakte während der Pandemie einen Fifi zulegen will, ist mit virtuellen Apéros über Zoom oder einem Netflixabo vielleicht besser bedient.

Binci Heeb


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