Cicero: Was folgt auf das Gütesiegel für Versicherungsberatende?

28. April 2023 | Allgemein Aktuell
Cicero: Bleibt das Gütesiegel für Versicherungsberatende?

Cicero: Bleibt das Gütesiegel für Versicherungsberatende?

Beim Cicero-System, welches auf Freiwilligkeit beruht, erhalten die Versicherungsberater*innen für akkreditierte Weiterbildungskurse Punkte, auch Cicero-Credits genannt. Damit für Kund*innen eine überprüfbare Qualitätssicherung gewährleistet ist, müssen Versicherungsberatende seit dem 1. Juli 2022 innerhalb von zwei Jahren eine vorgegebene Anzahl von Credits sammeln.

Zwar verlangt der Gesetzgeber, regelmässig 60 Credits zu erwerben. Wie und wo diese erworben werden, bleibt jedoch den Beratenden im Versicherungswesen überlassen. Das Sammeln der Credits ist sehr zeitintensiv, da ein einziger Credit ungefähr 45 Minuten Weiterbildung entspricht. Wie thebroker.ch bereits berichtete, gibt es sogar die Möglichkeit, die Credits spielerisch mittels V-Quiz-App zu erwerben.

Cicero: ein Gütesiegel

Cicero (Certified Insurance Competence) nahm seine Arbeit am 1. Januar 2015 auf. Das Weiterbildungsregister der schweizer Versicherungswirtschaft dient als Qualitätslabel für Versicherungsberatende und bedeutet, dass sich die Versicherer zu einer hohen Beratungsqualität durch regelmässige Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden bekennen. Im Cicero-Branchenregister sind alle Versicherungsberatenden, die sich fortwährend weiterbilden und über eine solide Ausbildung verfügen, verzeichnet.

Zur Abschaffung des Cicero-Gütesiegels sagt SIBA-Vorstand Andrej V. Beuth, der dort für das Ressort Ausbildung zuständig ist: «Die Grundidee der permanenten Weiterbildung war schon immer ein gemeinsamer Nenner zwischen dem VBV, Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft, und dem Verband Schweizerischer Versicherungsbroker SIBA. Bei der Umsetzung gab es unterschiedliche Vorstellungen, so dass mit den Erfahrungen von Cicero und den Bedürfnissen der Versicherungs-Treuhänder*innen nun eine valable Lösung für die Zukunft gefunden werden kann».

Neue Mindeststandards

Gemäss dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie der dazugehörigen Aufsichtsverordnung (AVO) sollen neu Mindeststandards für die Fähigkeiten und Kenntnisse der Versicherungsvermittler/-innen gelten. Sie sind für alle Stakeholder gültig, also für Versicherer, Krankenversicherung und Versicherungs-Treuhänder*innen. Die Mindeststandards regeln über welche Kompetenzen und welches Wissen Beratende verfügen müssen, um ihre Kund*innen bestmöglich zu beraten.

In den vergangenen Monaten wurden Ideen geprüft, die in Zukunft den Fokus mehr auf einen Kompetenznachweis der Fähigkeiten der einzelnen Personen legen. Wie weit die Arbeitsgruppenmitglieder damit sind, könne erst nach der nächsten Sitzung beantwortet werden, so Andrej V. Beuth. Der Präsident des Berufsbildungsverbands der Versicherungswirtschaft (VBV), Matthias Zingg, sagte im Juni letzten Jahres gegenüber dem SVV: «So können unnötige Kurse für diejenigen Vermittler verhindert werden, welche die geforderten Fähigkeiten bereits haben. Wir sind überzeugt, dass das System damit effizienter wird und dem Konsumentenschutz besser dient».

Wann sollen das revidierten VAG und AVO in Kraft treten?

Das revidierte VAG und die AVO verlangen, dass Mindeststandards über die Fähigkeiten und Kenntnisse der Versicherungsvermittelnden und von der Finma genehmigt werden. Zudem wird es zu zahlreichen Umsetzungs- und Vollzugsfragen kommen, da die Finma ihre Aufsichtspraxis über die Versicherungsvermittlung anpassen muss. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat als voraussichtlichen Einführungstermin für das VAG den 1. Juli 2023 vorgeschlagen. Ein Grossteil der Involvierten fordert als frühestmöglichen Einführungstermin den 1. Januar 2024. Eine frühere Umsetzung sei kaum realisierbar. Nach Inkrafttreten der Mindeststandards soll eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten.

Unterscheidung zwischen ungebundenen und gebundenen Vermittelnden

Der Gesetzgeber verlangt nun von gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittler*innen, dass sie über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten verfügen. Dabei dürfe der heutige Stand der Anforderungen nicht unterschritten werden. Ferner können sich die gebundenen Versicherungsvermittelnden nicht mehr ins Finma-Register eintragen lassen. Dieser Eintrag gilt nur für ungebundene Vermittelnde.

Auf die Frage von thebroker, ob es in Zukunft gleichzeitig gebundene und ungebundene Vermittelnde geben wird, sagt Andrej V. Beuth: «Das wird künftig nicht mehr möglich sein. Allenfalls gibt es Krankenkassenvermittler, die diese Schwierigkeit haben, wenn sie ihr Portfolio von A nach B zügeln. Ansonsten wäre es bereits in der Vergangenheit klar gewesen, wer unabhängig und somit ungebunden ist. Dieses Schlupfloch wird es meines Erachtens künftig nicht mehr geben».

Ob es zu Anpassungen von Cicero an die neuen Gegebenheiten kommen wird oder wie eine valable Lösung für die Zukunft aussehen wird, wird sich erst noch zeigen.

Binci Heeb

Lesen Sie auch: SIBA-Vorstand: Wahl von Andrej V. Beuth ins Ressort Ausbildung


Tags: #Cicero #Gütesiegel #Mindeststandards #Qualitätssicherung