Blog #4: Gratistipp vom Broker: Drum prüfe, wer sich ewig bindet

30. März 2022 | Aktuell Blog
Blog #4: Gratistipp vom Broker: Drum prüfe wer sich ewig bindet
Blog #4 mit einem Gratistipp vom Broker: Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Bild-Credits: ©Bruno Roeder // Thought Provoking Digital Artist // arcpics.ch

Der junge Mann, der Broker schätzte ihn auf maximal Mitte zwanzig, war sichtlich nervös: «Ich heirate nächsten Monat und will mich gegen die Folgen einer allfällige spätere Trennung versichern.» 

So ein Anliegen war dem selbst als erfahrener, verheirateter Broker bis dato völlig neu und nicht nachvollziehbar. Natürlich fragte er nach dem Grund: «Für meine Verlobte ist es bereits die zweite Ehe, nach der Scheidung stand sie offenbar mittellos da. Deshalb unterschreibt sie keinen Ehevertrag, sondern besteht jetzt unmittelbar vor der anstehenden Trauung auf Gütergemeinschaft

Das akzeptieren aber steine lieben Pflegeltern nicht und drohen ihn für diesen Fall vom Erbe auszuschliessen. Sie besitzen in dritter Generation einen bekannten Gasthof und lehnten die Braut schon wegen ihres etwas höherem Alters und einem Tattoo am Oberarm (die anderen kannten sie Gott sei Dank nicht) von Anfang als Erbschleicherin ab. 

Könnte der Broker ihn egegen eine allfällige Trennung und deren finanziellen Folgen versichern? Es eilt.

Ehebroker?

Der erste Gedanke des Versicherungsbrokers – und eigentlich sieht er das heute noch so – die Angelegenheit gehört zum Anwalt und keinem Broker. Doch er ging aus Gwunder über die Bücher und wurde tatsächlich bis zu einem gewissen Punkt fündig. Am wenigsten überraschte ihn, dass zahlreiche Rechtsversicherungen Prozesskosten einer Kampfscheidung gegen einen spürbaren Aufpreis bei der Police übernehmen würden. Die Kostenübernahme bedingte allerdings, dass die Ehe seit mindestens einiger Zeit bestanden hatte.

Und doch…

… gibt es Versicherer, die noch etwas weiter gehen. Als Vorreiter und prämierter Spezialist gilt hier das belgische Unternehmen ARAG, mit ihrer Schweizer Niederlassung. ARAG, und einige ihrer Mitbewerber, helfen fragwürdige Unterhaltsansprüche abzuwehren. Auf Wunsch wird zunächst oft ein Fachanwalt zu Rate gezogen um gegebenenfalls eine aussergerichtliche Lösung anzustreben. Darüber hinaus geht man drohenden Konflikten und rechtliche Auseinandersetzungen frühzeitig an. Sei es zunächst mit einer Beratung durch den Rechtsservice oder ein Mediationsverfahren mit dem Ziel, eine Lösung ohne Richterspruch zu finden. Der Unterhaltsrechtsschutz gilt auch bei Sorgerechtsstreitigkeiten. Er übernimmt die Deckung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten bis zu gegen 3 000 Franken je Rechtsschutzfall. Das hilft, ist es dann aber auch. 

Ein Broker löst Ihre Versicherungsprobleme: Wenn er kann, vor allem auch moralisch

Der Broker hat den potentiellen Kunden ohne Lösungsangebot nach Hause, oder vielmehr seiner Braut geschickt. Ohne Angebot. Wessen grösste Sorge vor einer Eheschliessung spätere Unterhaltsverpflichtung sind, dem ist nicht zu helfen. Zu einer Hochzeit wurde er nicht eingeladen. Irgendwie hoffte er, es gab sie dann auch nie. Eine Einladung kam auf jeden Fall keine.

… für eine Übernahme von fälligen Unterhaltszahlungenen nach einer rechtskräftigen Trennung ist nicht einmal Lloyd’s zu haben. Und die versichern doch eigentlich alles.

Binci Heeb

Lesen Sie auch Blog #3: Wenn alles in Rauch aufgeht


Tags: #Blog #Ehevertrag #Gütergemeinschaftz