BAG: Corona ist wieder wach. Wann gilt die Erkrankung als Berufskrankheit?

1. Dezember 2023 | Allgemein Aktuell
Corona-Variante «Pirola»weist über 30 Mutationen am Spike-Protein auf.
BAG: Corona-Variante «Pirola» weist über 30 Mutationen am Spike-Protein auf.

Wer im Verdacht steht, sich am und um den Arbeitsplatz angesteckt zu haben, geht mit dieser Vermutung zum Arbeitgeber. Eine Berufskrankheit bietet dem Versicherungsnehmer einige Vorteile.

In der Schweiz wurde die neue Omikron-Variante «Pirola», besser bekannt unter dem Namen BA.2.86, bereits im August festgestellt. Sie weist über 30 Mutationen am Spike-Protein auf und hilft dem Virus dabei, seinen Wirt zu infizieren, indem es sich an gesunde Zellen heftet. Je mehr Mutationen sie aufweist, desto grösser die Gefahr, dass die durch Impfungen und vorherige Erkrankungen aufgebaute Immunität nicht mehr schützt.

Neue Symptome und Impfempfehlung

Anders als bisher, leiden Betroffene nicht an Schnupfen, Husten oder Kopfschmerzen, sondern an Durchfall, Hautausschlag, juckende oder gerötete Augen, Schwellungen oder Geschwüre im Mund oder auf der Zunge, rote und wunde Finger und Zehen und an heiserer Stimme. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen empfehlen für besonders gefährdete Personen die Corona-Impfungen für den Winter. Damit sind Rentner, Menschen mit chronischen Krankheiten, Lungen- oder Atemerkrankungen oder Bluthochdruck gemeint.

Während Israel als erstes Land wieder eine PCR-Testpflicht in Spitälern verhängt hat, hält sich die Schweiz bisher damit zurück. Wer sich impfen lassen möchte, kann dies in gewissen Arztpraxen und Apotheken tun. Aber Achtung: Es lohnt sich zu vergewissern, ob der Arzt oder die Apotheke neben der Grippeimpfung auch Corona-Impfungen anbietet. Obligatorisch sind (vom Bundesgericht bestätigt) die Impfungen bei gewissen Teilen der Schweizerarmee. Vier Verweigerer wurden entlassen.

Wann gilt Corona als Berufskrankheit?

Im Gesetz steht, dass Covid-19 grundsätzlich als Berufskrankheit angesehen werden kann. Dazu muss die Ansteckung jedoch direkt mit der Tätigkeit in unmittelbarem Umfeld von Covid-19-Patienten passieren. Dies betrifft beispielsweise das Pflegepersonal bei der Betreuung von Covid-Kranken im Krankenhaus oder Altersheim. Dasselbe gilt für das Reinigungspersonal.

Um Corona als Berufskrankheit zu belegen, müssen betroffene Personen des Weiteren einen Verdacht auf Berufskrankheit beim Arbeitgeber anmelden. Spezialisten der Suva beispielsweise stellen dem Erkrankten verschiedene Fragen. Sind die Symptome eindeutig, kann alles einfach erklärt werden, dann kann eine Berufskrankheit festgestellt werden. Bei Problemen mit der Fragebeantwortung wird der Fall in die Abteilung Arbeitsmedizin verlegt.

Welche Vorteile hat der Versicherte bei einer Berufskrankheit?

Der grösste Unterschied zwischen UVG und Krankenversicherung ist, dass eine Berufskrankheit mit einem Unfall gleichgestellt wird. Der Selbstbehalt zum Beispiel entfällt und die Taggelder können höher ausfallen. Auch Invaliditätsentschädigungen oder einzelne Hilfeleistungen sind nicht selten unterschiedlich.

Das Corona-Virus ist nicht etwa wieder zurück, es war nie weg. Deshalb gelten zum Schutz nach wie vor Hygienemassnahmen wie Abstandhalten, Maskentragen, Desinfektion und wo nötig, die Impfung.

Binci Heeb

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