Autos: auf privatem Grund versichert?

11. Mai 2022 | Aktuell Blog
Autos: Blog #7: Sind Autos auf privatem Grund versichert?
Sind Autos auf privatem Grund versichert? Bild-Credits: ©Bruno Roeder // Thought Provoking Digital Artist // arcpics.ch

Einmal pro Woche, so berichtet uns ein bekannter Zürcher Broker, kommt bei einem Vertragspartner der Verträger mit einem Gratisanzeiger. Oder vielmehr kam. Seit letztem Winter ist der Kontakt abgebrochen. Dafür meldet sich nun sein Anwalt. Der nicht bestellte Bote rutschte mit seinem Zubringer auf der noch ungeräumten Privatstrasse des Klienten im Schnee gegen die Gartenmauer. Jetzt macht er meinen Klienten trotz ausgeschildertem Fahr- und Betretungsverbot für entstandene Kratzer an Türe und den defekten Rückspiegel verantwortlich. Das kann ja wohl nicht Recht sein. Oder vielleicht doch?

Nun einmal ganz unter uns. Wir Schweizer sind in vielen Bereichen genauso «Füdlibürger», wie die oft zu Unrecht belächelten Nachbarn im Norden. Mein Grundstück gehört mir und zwar nur mir. Der «Maschendrahtzaun» lässt auch hier grüssen. So wird nun einmal oft jeder eigene Quadratzentimeter gegen Nachbarn und fremde Fötzel verteidigt. Wer das Glück hat eine Privatstrasse zu besitzen, darf sich dafür beneiden lassen, aber den Zutritt doch verbieten? Dafür hat man schliesslich noch den alten Karabiner im Keller. Basta.

Privat gleich privat – von wegen

Die Realität sieht völlig anders aus, als der Volksglaube. In der Realität gilt gesetzlich praktisch jede Privatmeile, jeder Hinterhof, selbst Firmenareale zu grossen Teilen als öffentlich. Da machen Warntafeln wie «Privatbesitz» vielleicht Eindruck, haben aber ausser für Falschparker keinerlei wirkliche Bedeutung.  Sobald der Landlord auch nur den Pizzakurier über privaten Grund ans Haus lässt, gilt die Verkehrs-, beziehungsweise die Strassenverkehrsordnung. Von den Diensten der Post, persönlichem Besuch, Handwerkern, Gärtner, Zeugen Jehovas oder Milchmann einmal ganz abgesehen. Der Eigentumseintrag im Grundbuchamt hilft  da gar nichts. 

Einzigen Schutz bieten die Versicherungen. Das gilt bei jeder Form von Unfällen, egal durch Fahrzeuge oder Fussgänger. Doch schauen wir heute wie es mit Schäden von Autos auf privatem Grund aus. 

Thebroker hat bei einigen bedeutenden Playern rumgefragt.

Autos: Basler Versicherung

Grundsätzlich ist das Fahrzeug genau gleich versichert, unabhängig ob die Beschädigung auf Privatgrund oder öffentlicher Strasse erfolgt. Entscheidend ist die Konstellation der Unfallbeteiligten – auf einem privaten Grundstück sind ja selten unbekannte Dritte, sondern eher Familienangehörige oder andere Personen aus demselben Haushalt beteiligt. Wenn sich z.B. ein Unfall zwischen Ehepartnern ereignet, ist normalerweise keine Deckung vorhanden (zumindest bei der Haftpflicht und beim Parkschaden). Diese Deckungslücke kann bei der Basler mittels des Sicherheitsbausteins «Eigenschäden» verringert werden.  

Autos: Helvetia Versicherung

Solange das Fahrzeug normal eingelöst ist, kommt es nicht darauf an, wo sich der Unfall oder Parkschaden ereignet. Ob auf öffentlicher Strasse oder privatem Grund, die Handhabung ist bei der Helvetia dieselbe.

Autos: Wefox

Wenn ein*e Kund*in über eine Vollkasko-Deckung verfügt, ist das Fahrzeug auch bei einem Unfall auf privatem Grund versichert. Parkschäden werden generell nur durch eine optionale Zusatzdeckung versichert, die zur regulären Versicherung hinzufügt werden kann. Bei der Parkschadendeckung gilt der Selbstbehalt der Teilkaskodeckung. 

Hat die Kundin oder der Kunde keine zusätzliche Parkschadendeckung, ist ein Parkschaden nur über eine Volllkasko-Versicherung gedeckt. In diesem Fall kommt der Selbstbehalt der Vollkasko zur Anwendung, und dieser ist im Normalfall höher als die Kosten einer Parkschadendeckung.

Autos: Zurich Versicherung

Besteht für ein Fahrzeug eine Vollkasko-Versicherung, übernimmt die Zurich auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Anprall, Zusammenstoss und ähnlichen Kollisionsunfällen entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Schaden auf privatem oder öffentlichem Grund ereignet hat. 

Schäden, die mit dem Motorfahrzeug anderen Personen oder Sachen zugefügt werden, versichert Zurich über die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Schaden an der Hauswand übernimmt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, sofern es sich beim Anspruchsteller nicht um die Halterin oder den Halter des versicherten Fahrzeugs handelt.

Autos: TCS

Grundsätzlich wird bei der Fahrzeugversicherung von TCS kein Unterschied zwischen Unfällen auf Privatgrund und Unfällen auf öffentlichem Grund gemacht. Das Fahrzeug ist in beiden Fällen genau gleich versichert. Entscheidend ist im Falle eines Schadens oder eines Unfalls vielmehr die Konstellation der Unfallbeteiligten – auf einem privaten Grundstück sind oftmals eher Familienangehörige als unbekannte Dritte beteiligt. Wenn sich beispielsweise ein Unfall zwischen Ehepartnern ereignet, ist normalerweise keine Deckung vorhanden (dies ist zumindest bei der Haftpflicht und beim Parkschaden der Fall) – Eine solche Deckungslücke kann bei der TCS Autoversicherung mit dem Sicherheitsbausteins «Eigenschäden» verringert werden.

Autos: Simpego 

Sofern das Fahrzeug eine Kollisions-Kaskoversicherung / Parkschadenversicherung hat, ist auf privatem Grund sowohl ein Unfall wie auch ein Parkschaden gedeckt, beziehungsweise versichert.

Ist die Police sistiert (das heisst das Nummernschild abgegeben) würde die Kollision-Kaskoversicherung / Parkschadenversicherung den Unfall wie auch den Parkschaden auf privatem Grund immer noch decken und versichern.

Ist die Police gekündigt (AV bei uns eingetroffen), dann würden wir den Unfall oder Parkschaden nicht mehr decken oder versichern. Auch ein Parkschaden ist eine Kollision, das heisst ein Parkschaden ist auch immer in der Kollisions-Kasko mitabgedeckt, aber meist zu einem höheren Selbstbehalt.

Noch Fragen?

Noch immer, so der betroffene Zürcher Broker, bleiben Fragen offen. Schliesslich bestehen Grundstücke nicht nur aus Privatstrassen. Wer sich zum Beispiel ohne Genehmigung mit seinem Anhang auf einem privaten Gelände zur Grillparty trifft, oder während der Abwesenheit der Eigentümer deren Swimmingpool benutzt begeht «Hausfriedensbruch»: eine Straftat. Und plötzlich sieht das mit der Verantwortlichkeit und Regulierung von allfälligen Schäden oder Verletzungen ganz anders aus. Melden Sie solche Fällen umgehend der Polizei und Ihren Broker. Vor deren Besuch ist eine Räumung der privaten Zufahrt übrigens nicht die schlechteste Idee. 

Binci Heeb

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