Homeoffice: Wie regeln es einige der grössten Versicherer der Schweiz?

28. Januar 2022 | Aktuell
thebroker Homeoffice Versicherungen
Zoom-Meeting im Homeoffice.

Die Arbeit im Homeoffice nimmt massiv zu. Damit stellen sich zahlreiche Fragen wie die nach der Versicherung der Mitarbeitenden oder nach der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Infrastruktur Zuhause. thebroker.ch hat bei fünf der grössten Versicherungen in der Schweiz nachgefragt.

Die Checkliste für Angestellte im Homeoffice von die-plattform.ch wendet sich an Angestellte, die auch in Zukunft regelmässig im Homeoffice arbeiten möchten. Sie gibt Informationen über die rechtliche Situation, was man unbedingt schriftlich festhalten und worüber mit der oder den Arbeitgebenden gesprochen werden muss. In Hilfe, Tipps und Tricks des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO sind zudem ergonomische Empfehlungen zu Material, Einrichtung und Organisation für das Arbeiten zu Hause zu finden.    

Dass Heimarbeit auch ohne neuen teuren Bürostuhl möglich ist, zeigen diese wertvollen Tipps zur Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz im Homeoffice. Mittels weniger kleinen Änderungen, kann jede*r Arbeitnehmende den eigenen Arbeitsplatz so einrichten, dass es weder zu Rückenbeschwerden noch zu störender Lichteinstrahlung auf den Laptopbildschirm kommt.

Doch wie sieht es tatsächlich in der Praxis aus?

SUVA

Beim Sozialversicherer SUVA gilt die Homeoffice-Pflicht für all jene Mitarbeitenden, welche ihre Arbeit wie Sitzungen von Zuhause aus problemlos erledigen können, ohne dass der Kundenservice darunter leidet. Anders verhält es sich unter anderem bei Baustellenkontrollen vor Ort. Die Suva hält sich bezüglich Homeoffice an die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

Während einer vom Bund verordneten Homeoffice-Plicht können die Suva-Mitarbeitenden die Infrastruktur ihres Arbeitsplatzes nach Hause nehmen. Es werden jedoch keine weitere Kosten für Internetverbindungen oder sonstige Infrastrukturen vergütet. Ist die Pflicht zur Heimarbeit aufgehoben, stellt die SUVA jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter wieder einen ausgerüsteten Büroarbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung. 

SUVA erinnert: Gesetzliche Pflichten der Arbeitgebenden und -nehmenden gelten auch für die Arbeit zu Hause. Sie sind in der Verordnung 1 und 3 zum Arbeitsgesetz geregelt und bestimmen beispielsweise die Arbeitszeiterfassung, Information der Beschäftigten sowie ergonomische und hygienische Arbeitsbedingungen.

Wer sein Arbeitspensum in Absprache mit dem Arbeitgebenden von zu Hause aus erledigt, ist dort im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gleich versichert wie im Betrieb. Unfälle bei der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice gelten als Berufsunfälle, zum Beispiel ein Sturz beim Toilettengang. Es muss dabei aber ein ursächlicher Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit stehen, damit es sich um einen Betriebsunfall handelt. Gleiches gilt für Unfälle während den Znüni-, Mittags- und Zvieripausen oder einer Pause, die in einem erlaubten und geduldeten Rahmen selbständig in Anspruch genommen und bei der aus beruflichen Gründen die häusliche Umgebung nicht verlassen werden muss.

Berufsfremde Tätigkeiten und Handlungen gelten als Nichtberufsunfall. Dazu gehört beispielsweise der verstauchte Knöchel während des Joggens in der Mittagszeit. Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, sind gegen Berufsunfälle, jedoch nicht automatisch gegen Nichtbetriebsunfälle, versichert. Sie können sich bei ihrer Krankenkasse dafür versichern lassen.

Zurich Schweiz

Seit der vom Bundesrat per 20. Dezember 2021 erneut verfügten Homeoffice-Pflicht arbeiten die allermeisten Mitarbeitenden von Zurich wieder Zuhause. An den Standorten sind nur noch sehr wenige Mitarbeitende tätig, welche für den operativen Betrieb zwingend vor Ort arbeiten müssen. Für diese gilt 3G sowie eine Maskenpflicht.

Zurich-Mitarbeitenden verfügen über einen Laptop. Bereits 2020 hat Zurich die Mitarbeitenden zusätzlich mit einer Infrastruktur für die Arbeit im Homeoffice ausgerüstet. Dieses FlexWork-Paket besteht aus einem Bildschirm sowie Tastatur und Maus. Darüber hinaus erhielten die Mitarbeitenden die Möglichkeit, beispielsweise Bürostühle oder zusätzliche Bildschirme temporär nach Hause zu nehmen. 

Betreffend Versicherungen gilt: Zurich setzt die Grundsätze der neuen UVG-Ad-Hoc Empfehlung um. 

Baloise

Bei der Baloise gilt die Homeoffice-Pflicht für sämtliche Mitarbeitende, welche von Zuhause arbeiten können. Gestützt auf den bundesrätlichen Entscheid hat die Baloise sich entschieden, seit dem 20. Dezember bis vorerst Ende Februar 2022 ein maximales Homeoffice durchzusetzen.

Den Mitarbeitenden wird auf Wunsch die nötige IT-Hardware zur Verfügung gestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, wenn gewünscht, das eigene Equipment zu nutzen. Die Baloise hat für Internetverbindungen oder sonstige Infrastruktur im Homeoffice während dem ersten Lockdown zu Beginn der Pandemie im ersten Lockdown eine einmalige Vergütung gesprochen.

Analog wie in den Büroräumlichkeiten gilt für die Arbeitnehmenden im Homeoffice derselbe Versicherungsschutz. Die Definition des Nichtberufsunfalls ändert sich mit der Homeoffice-Pflicht nicht, Unfälle in der Freizeit werden genauso gedeckt.

Helvetia

Helvetia hält sich bezüglich ihrer COVID-19-Massnahmen grundsätzlich an die Vorgaben des BAG. Das bedeutet, dass das Homeoffice verpflichtend für alle Mitarbeitenden ist, deren Funktion entsprechend es ohne unverhältnismässigen Aufwand erlaubt, Zuhause zu arbeiten. Den Mitarbeitenden steht es frei, gewisse Hardware wie beispielsweise Monitore und Tastaturen mit nach Hause zu nehmen, wenn Bedarf dazu besteht.

Der Helvetia-Konzern hat im Dezember 2020 ihre Mitarbeitenden mit einem Gutschein über 200 Franken für die Anschaffung notwendiger Arbeitsplatzeinrichtung im Homeoffice unterstützt. Firmenangehörige können über den internen IT-Webshop vergünstigt Material kaufen, das mit dem Lohn verrechnet wird. Damit bietet der Versicherer die Möglichkeit, sich gutes Material preisgünstig anzuschaffen.

Für Beschädigungen an der Infrastruktur von Helvetia, die zu Hause eingesetzt wird, kommt in den meisten Fällen die Arbeitgeberin auf, wenn diese über deren Betriebssachversicherung gedeckt werden. Beschädigungen an privaten Geräten hingegen sind auch bei einer geschäftlichen Nutzung im Homeoffice durch den Arbeitnehmenden zu tragen, auch hier entsprechend der vorhandenen Deckung über die eigene Hausratversicherung.

Wer sein berufliches Pensum oder einen Teil davon mit Einverständnis der oder des Arbeitgebenden von Zuhause aus erledigt, ist dort im Rahmen der laufenden vertraglich vereinbarten Tätigkeit gleich versichert wie Mitarbeitende im Betrieb. Die Unterscheidung Berufs- oder Nichtberufsunfall ergibt sich aus der Art der Aktivität und des Unfallortes. 

Swiss Re

Seit dem 20. Dezember 2021 gilt auch bei Swiss Re entsprechend den Verordnungen des Bundesrates eine allgemeine Homeoffice-Pflicht. Dank dem Own The Way You Work-Ansatz, der bereits vor einigen Jahren eingeführt wurde, sind die Mitarbeitenden von Swiss Re seit Längerem bestens mit agilen Arbeitskonzepten wie dem Homeoffice vertraut. 

Swiss Re stellt den Mitarbeitenden die grundlegende Hardware wie Laptop und Headset zur Verfügung, damit sie reibungslos von Zuhause aus arbeiten können. Für zusätzliche Hardware und Infrastruktur sind die Mitarbeitenden selbst verantwortlich. 

Die Frage nach der Art des Versicherungsschutzes für Unfälle im Home-Office muss im Einzelfall geprüft werden.

Erfreuliches Ergebnis der «thebroker»-Recherche

Alle fünf angefragten Versicherer stellen die Infrastruktur für das Homeoffice zur Verfügung. Ihre Mitarbeitenden können Laptop, Tastatur, Bürostuhl und weitere Gegenstände mit nach Hause nehmen. Während bei Suva, Zurich und Swiss Re keine Vergütung für Internetverbindungen oder sonstige Infrastrukturen im Homeoffice ausbezahlt wurden, zahlten Baloise und Helvetia einmalige Vergütungen im ersten Lockdown. Der Versicherungsschutz der Mitarbeitenden ist bei allen befragten Unternehmen identisch und auch Zuhause gesichert. 

Binci Heeb

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